Gemeinde Hasliberg

Überbauungsordnung «Wärmeverbund Hohfluh» mit Änderung Zonenplan «Teilplan Hohfluh» - Öffentliche Mitwirkungsauflage

23. November 2023

Der Gemeinderat Hasliberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Wärmeverbund Hohfluh» mit Änderung Zonenplan «Teilplan Hohfluh» zur öffentlichen Mitwirkung. Die Überbauungsordnung besteht aus:
-    Überbauungsplan 1:250
-    Überbauungsvorschriften
-    Zonenplanänderung 1:500 (Teilplan Hohfluh)

Ergänzende Unterlagen:
-    Erläuterungsbericht

Die Unterlagen liegen vom 24. November bis 29. Dezember 2023 in der Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung, Urseni 331c, 6085 Hasliberg Goldern zu richten.

Der Gemeinderat


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