Gemeinde Hasliberg

Teilrevision der Ortsplanung «BMBV und Gewässerraum» - Öffentliche Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

1. Juni 2023

Geringfügige Änderung des Zonenplans Gewässerraum und des Baureglements.

Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der kantonalen Bauverordnung vom 6. März 1985 die nachfolgenden Änderungen gegenüber den von der Gemeindeversammlung beschlossenen Planungsinstrumenten zur nachträglichen öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Die Änderungen betreffen:

  • Sistierung Anpassung Bestimmungen zur Zone mit Planungspflicht Nr. 3 «Wasserwendi» (ZPP 3)
  • Verzicht auf die Ausscheidung eines Gewässerraums im Gebiet «Leuweli»

Folgende verbindliche Unterlagen liegen öffentlich auf:

Folgende orientierende Unterlagen liegen öffentlich auf:

Die Unterlagen liegen vom 2. Juni bis 3. Juli 2023 in der Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Sie sind ebenfalls hier einsehbar.

Während der Auflagefrist können betroffene Personen und berechtigte Organisationen schriftlich und begründet Einsprache erheben und Rechtsverwahrung einreichen.
Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Hasliberg, Urseni 331c, 6085 Hasliberg Goldern.

Hinweise

  • Einsprachen können nur gegen die bezeichneten Inhalte erhoben werden.
  • Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 11. Juli 2023 statt.

Der Gemeinderat


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