Gemeinde Hasliberg

Stille Wahl von einem Mitglied des Gemeinderates

5. Februar 2025

Gemäss Art. 53 des Organisationsreglements (OgR) vom 15.09.2016 wurde die Wahl für die Amtsdauer 2025 - 2028 für ein Mitglied des Gemeinderates im Anzeiger Oberhasli vom 20.12.2024 und 03.01.2025 publiziert. Innert der vorgeschriebenen Frist ist der Wahlvorschlag von Severin Tännler, wohnhaft in Hasliberg Reuti eingegangen. Andrea Glatthard, die anlässlich der Gemeindeversammlung vom 27.11.2024 ihr Interesse angemeldet hat, hat keinen schriftlichen Wahlvorschlag eingereicht.

Da für den freien Sitz im Gemeinderat nur ein Wahlvorschlag vorliegt, erklärt der Gemeinderat gestützt auf Art. 55 des OgR Severin Tännler als Mitglied des Gemeinderates im stillen Wahlverfahren für die Amtsdauer 2025 - 2028 als gewählt.

Somit wird an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 26.02.2025 unter dem Traktandum 1 lediglich noch über die stille Wahl informiert.

Beschwerden in Wahlsachen sind innert 10 Tagen nach der Publikation im Anzeiger Oberhasli schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen.

Gemeinderat Hasliberg


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