Gemeinde Hasliberg

Öffentliche Planauflage - Nutzungsplanänderung

29. Juni 2023

Der Gemeinderat Hasliberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) die folgenden Nutzungsplanänderungen zur öffentlichen Auflage. Die Auflage umfasst die folgenden verbindlichen Unterlagen:

Zonenplan- und Baureglementsänderung «Generationenhaus», Hohfluh mit Anpassung Art. 17 (Gestaltungsfreiheit), Art. 38a (neu Spezial-Dorfzone), Art. 40 (Ho-telzone) und Art. 44 (Baupolizeiliche Masse)

Änderung Überbauungsplan Nr. 4 «Ferienhauszone Hag» mit Zonenplanänderung und Aufhebung verbindliche Waldgrenze im Bereich der Parzellen Nrn. 1632 und 2682

Überbauungsordnung «Hotel Balis», Reuti mit Zonenplanänderung

Folgende orientierenden Unterlagen liegen öffentlich auf:

Die Unterlagen liegen vom 30. Juni bis 14. August 2023 in der Gemeindeverwaltung Hasliberg während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf. Sie sind ebenfalls hier einsehbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg, Urseni 331C, 6085 Hasliberg Goldern einzureichen. Eine Einsprache, bzw. eine Rechtsverwahrung hat den Gegenstand eindeutig zu bezeichnen, auf welchen Bezug genommen wird.

Hinweis
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Mittwoch, 6. September 2023 in der Gemeindeverwaltung Hasliberg statt.

Der Gemeinderat


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