Gemeinde Hasliberg

Informationen aus dem Gemeinderat - Medienmitteilung

9. November 2022

Wahlen Gemeindepräsidium und Gemeinderat
Da für das Gemeindepräsidium innert der Frist bis am 1. November 2022 kein weiterer Wahlvorschlag 01.0401 Schild Arnold Gemeindepräsident.jpgeingegangen ist, konnte der bisherige Gemeindepräsident Arnold Schild bereits für eine weitere Amtsdauer von vier Jahren in stiller Wahl gewählt werden. Für die vier Sitze im Gemeinderat lagen innerhalb der Frist die Wahlvorschläge der beiden bisherigen Mitglieder Martin Müller und Andreas Zenger vor. Zusätzlich ging ein Wahrvorschlag für Adelheid Rubi Huber, SVP, ein, welche bereits von 2009 bis 2012 dem Gemeinderat angehörte. Da nicht mehr Wahlvorschläge vorlagen, als Sitze zu besetzen sind, konnten die drei Vorgeschlagenen ebenfalls in stiller Wahl als gewählt erklärt werden, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden. Somit findet an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 30. November 2022 um 20.00 Uhr unter dem Traktandum 6 lediglich die Wahl für den noch freien Sitz im Gemeinderat statt. Jede stimmberechtigte Person und der Gemeinderat können der Versammlung Wahlvorschläge unterbreiten. Von Vorteil sollte die vorgeschlagene Person an der Versammlung anwesend oder zumindest ihr Einverständnis bekannt sein. Bei allfälligen Fragen / Anliegen im Vorfeld der Versammlung steht die Abteilungsleiterin zentrale Dienste gerne zur Verfügung, Tel. 033 972 11 51, monika.wehren@hasliberg.ch.

Arnold Schild, Gemeindepräsident
(bisher, in stiller Wahl wiedergewählt)

Mitwirkung Richtplananpassungen 2022
Die Gemeinde nutzt die Gelegenheit, im laufenden Mitwirkungsverfahren01.0400 Rubi Huber Adelheid Foto 2022.jpg zu den Richtplananpassungen 2022 des Kantons Bern eine Stellungnahme einzureichen. Mit den geplanten Anpassungen betreffend Klimawandel und Mobilität werden grundsätzlich die ländlichen Gemeinden einmal mehr in ihrer Entwicklung behindert. Sie werden in ihrem Zustand bestenfalls «eingefroren» und dürfen den blühenden Agglomerationsbezirken als Naherholungsgebiet dienen. Der Richtplan trägt insoweit der grossen Fläche an ländlichen Gebieten keine Rechnung und begünstigt lediglich die Entwicklung des städtischen Raumes. Sehr erfreulich ist dagegen, dass nun die im Grossen Rat überwiesene Motion zur Aufhebung der Praxis betreffend Kompensation 2:1 bzw. Verweigerung der Prüfung von Ortsplanungen umgesetzt wird. Bislang mussten Gemeinden mit einem gewissen Umfang an überschüssigen Baulandreserven, wenn sie noch einzonen wollten, die doppelte Menge auszonen (2:1). In anderen Gemeinden mit noch mehr überschüssigen Baulandreserven verweigerte der Kanton gleich gänzlich eine Prüfung der Planung. Dieser unhaltbare Zustand wird nun beendet. Er verhinderte auch Projekte zur Baulandmobilisierung, indem von Überbauungen abgesehen wurde, weil die Hürde (Doppelkompensation) und die daraus sich ergebenden Folgen (Entschädigungspflicht, Enteignung usw.) schlicht zu hoch waren. Zusätzlich zu der umgesetzten Motion müsste die Raumnutzerdichte respektive die minimale GFZo (Geschossflächenziffer oberirdisch) bei Um- und Neueinzonungen angepasst werden. Die vom Kanton verlangten Mindestwerte sind in der Praxis nicht umsetzbar respektive die Mindestfläche ist viel zu hoch angesetzt. Gerade für kleinere Baulandkorrekturen oder geringfügige Ein- und Umzonungen von 1'000 m2 sind diese Vorgaben nicht realistisch. Bei grösseren Überbauungen ist dies sinnvoll - auch im ländlichen Raum. Jedoch müssen Ausnahmetatbestände geschaffen respektive Ausnahmen davon ermöglicht werden.

Adelheid Rubi Huber, Gemeinderätin
(neu, SVP, in stiller Wahl gewählt)

Verzicht Weihnachtsbeleuchtung
Im Hinblick auf die Energiemangellage wird auf die Weihnachts- / Winterbeleuchtung verzichtet und werden die vom Kanton beschlossenen Massnahmen soweit möglich, sinnvoll und verhältnismässig umgesetzt. Auch wenn mit einzelnen Massnahmen nur wenig Energie eingespart werden kann, ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, die Vorbildfunktion wahrzunehmen und ein Zeichen zu setzen. Jeweils aktuelle Informationen sind zu finden unter www.hasliberg.ch/aktuelles/energiemangel/.

Stellvertretender Feuerwehrkommandant
Auf Antrag des Feuerwehrstabs wurde Christoph Blatter als stellvertretender Feuerwehrkommandant gewählt. Der Gemeinderat dankt ihm und den übrigen Feuerwehrangehörigen, welche im laufenden Jahr sehr vielfältig gefordert waren, für ihre Einsatzbereitschaft.

Delegierter Haslimuseum
Als Nachfolger von Samuel Nägeli, der bisher die Gemeinde Hasliberg als Beisitzer im Vorstand des Museumsvereins der Landschaft Hasli vertreten hat, wurde Franz Anderegg gewählt. Der Verein betreibt unter anderem das Haslimuseum in Meiringen.

Ersatz Salzstreuer
Der Salzstreuer am Traktor muss altershalber ersetzt werden. Für das vorgesehene Doppelkammersystem wurde ein Verpflichtungskredit von 40'000 Franken beschlossen.

Gemeinderat Hasliberg


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