Gemeinde Hasliberg

Gemeindeversammlung vom 27. November 2024

28. November 2024

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 27. November 2024 genehmigten die anwesenden 128 Stimmberechtigten mit grossem Mehr das Budget 2025 und den Verpflichtungskredit von 550'000 Franken für die Sanierung der ersten Etappe der Weissenfluhstrasse. Das Geschäft für die energetische Sanierung des Schulhaus Altbaus wurde zur Überarbeitung an den Gemeinderat zurückgewiesen.

Die 3. Teilrevision des Organisationsreglements, die aufgrund eines Erheblichkeitsantrags aus der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 erarbeitet worden ist, wurde, wie vom Gemeinderat beantragt, durch die Gemeindeversammlung abgelehnt.

Bereits im Vorfeld der Versammlung konnte die stille Wahl von Adelheid Rubi Huber für das Gemeindepräsidium bekanntgegeben werden. Anlässlich der Versammlung wurde ebenfalls in stiller Wahl Andreas Huggler in den Gemeinderat gewählt. Für den noch freien Sitz im Gemeinderat wird eine erneute Wahl angeordnet. Ein Erheblichkeitsantrag unter dem Traktandum «Verschiedenes», dass der Amtszwang wiedereinzuführen sei, wurde durch die Versammlung abgelehnt.

                                         01.0400 Rubi Huber Adelheid Foto 2022.jpg                                                            0120 Huggler Andreas 2024.11.27 Wahl Gemeinderat Foto 3.jpg

Im Weiteren orientierte der Gemeinderat, dass er eine Neufassung der Organisationsverordnung verabschiedet hat und diese per 1. Januar 2025 in Kraft setzen wird. Mit der Neufassung wird das heutige Geschäftsleitungsmodell aufgehoben und die Gemeinderatstätigkeit in Ressorts gegliedert

Die Stiftung zur Förderung der Jugend in Hasliberg nutzte die Möglichkeit, ihren Stiftungszweck kurz vorzustellen. Zum Schluss der Versammlung wurden der Feuerwehrkommandant Urs von Bergen und der Gemeindepräsident Arnold Schild gebührend verabschiedet und ihre Arbeit verdankt.

Das Protokoll der Versammlung liegt vom 5. Dezember 2024 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Der Gemeinderat wird das Protokoll an der Sitzung vom 9. Januar 2025 genehmigen und anschliessend unter www.hasliberg.ch die anonymisierte Fassung aufschalten.

Gemeinderat Hasliberg

Nachfolgend finden Sie die Traktandenliste sowie die jeweiligen Unterlagen:

1.    Budget 2025
       a) Kenntnisnahme Finanzplan 2024-2029
       b) Genehmigung der Steueranlage der Gemeindesteuern 2025
       c) Genehmigung der Steueranlage der Liegenschaftssteuern 2025
       d) Genehmigung des Budgets 2025
       Budget 2025

2.    Energetische Sanierung Schulhaus Altbau: Genehmigung Verpflichtungskredit

3.    Sanierung 1. Etappe Weissenfluhstrasse: Genehmigung Verpflichtungskredit

4.    Wahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028
       a)  Gemeindepräsidium
       b)  1 - 2 Gemeinderatsmitglieder
       Anordnung der Wahlen
       Publikation stille Wahl

5.    3. Teilrevision Organisationsreglement aufgrund Erheblichkeitsantrag vom 12. Juni 2024: Beschluss
       - Entwurf 3. Teilrevision
       - Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern

6.    Verschiedenes
       a) Änderung Organisationsverordnung
       b) Verschiedenes
       c) Verabschiedung Feuerwehrkommandant
       d) Verabschiedung Gemeindepräsident

Die Orientierung an die Stimmberechtigten finden Sie hier: Orientierung

Das Protokoll der Versammlung liegt vom 5. Dezember 2024 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Protokoll beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.


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