Gemeinde Hasliberg

Elektroheizungen: Informationen zur Ersatzpflicht

31. März 2025

Das kantonale Energiegesetz schreibt vor, dass bis Ende 2031 alle bestehenden Elektroheizungen durch erneuerbare Heizsysteme zu ersetzen sind. Die Ersatzpflicht betrifft zentrale Elektrospeicherheizungen und raumweise platzierte, dezentrale Elektroöfen oder Infrarotpaneele.

Flyer (PDF)
Elektroheizungen: Informationen zur Ersatzpflicht (Link)

Planen Sie den notwendigen Heizungsersatz frühzeitig. Nutzen Sie hierzu beispielsweise das kostenlose Erstberatungsangebot der öffentlichen regionalen Energieberatung:
Energieberatung Oberland-Ost
Roland Schneider
Jungfraustrasse 38
3800 Interlaken
Tel. +41 33 821 08 68
energieberatung@oberland-ost.ch
www.oberland-ost.ch


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